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FES-Tagung

Eingetragen von Julia Spreen auf 19. November 2007 – 23:48Ein Kommentar

Ich komme soeben aus Berlin zurück, wo ich an einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema “(Mindest-) Lohnpolitik in Deutschland, Polen und Europa: Motor oder Bremse für Wachstum und Beschäftigung?” teilgenommen habe. Diese Tagung war besonders informativer Art mit gut strukturierten Diskussionen, so dass ich sowohl beruflich als auch privat stark von ihr profitieren konnte.

Die Aktualität des Themas bedarf keiner weiteren Ausführung, es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die öffentliche Mindestlohndebatte in Deutschland oftmals sehr emotional geführt wird, ohne die globale Perspektive in angemessener Weise zu berücksichtigen. Fragen der durch Lohn-Differentiale begründeten Migration kann man nicht mehr allein auf nationalstaatlicher Ebene begegnen, es bedarf einer internationalistischen Perspektive, um adäquate Lösungsansätze erarbeiten zu können. Andernfalls muss sich Deutschland weiterhin regelmäßig mit Vorwürfen des Protektionismus auseinandersetzen, dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt unklar sind und kontrovers diskutiert werden. Dementsprechend erfrischend war die vielfältige Zusammensetzung der Diskutanten und des Plenums, sowie das umfassende Programm der Konferenz.

Insgesamt vermittelte die Konferenz sehr deutlich die tatsächliche Relevanz einer europäischen Beschäftigungspolitik mit festgesetzten Mindeststandards sowie einer nationalstaatlichen Mindestlohnregelung. Um zu verhindern, dass ausländische Arbeitnehmer in Deutschland durch Lohndumping ausgebeutet werden und um dem Umstand zu begegnen, dass immer mehr Deutsche sogenannte Aufstocker sind, benötigt Deutschland einen allgemeingültigen Mindestlohn, der die absolute Existenzuntergrenze definiert. Darüber hinaus müssen die Tarifpartner die Möglichkeit haben, branchenspezifische Lösungen oberhalb des Mindestlohns zu verhandeln. Der inzwischen vollendete wirtschaftliche Binnenmarkt muss durch eine soziale Harmonisierung ergänzt werden, damit die Sozialpolitik nicht allein auf nationalstaatlicher Ebene bleibt, während wirtschaftliche Entscheidungen auf europäischer getroffen werden. Die Ungleichheit hat mit der europäischen Integration zugenommen, weshalb es nicht zuletzt einer europäischen Einkommenspolitik bedarf, die Gleichheit, Gerechtigkeit und für alle Seiten fairen Wettbewerb unterstützen kann. Dies könnte ein erster Schritt zur Angleichung der Lebensverhältnisse in der erweiterten Europäischen Union sein.

Da ich nicht den gesamten Verlauf der Tagung wiedergeben kann, möchte ich mich auf die für mich persönlich wichtigsten Punkte beschränken. Ohne konkrete Verweise darauf, von wem welche Aussagen getroffen wurden, folgt hier eine unsortierte Liste von Argumenten zum weitläufigen Thema “Mindestlohn”:

  • In der EU besteht eine dysfunktionale Lohnspreizung zwischen Industrien ohne Beschäftigungseffekte, d.h. zwischen der Lohnstruktur eines Landes und dem Beschäftigungsniveau besteht kein kausaler Zusammenhang, was exemplarisch an Mitgliedstaaten mit hohem Mindestlohn und hoher Beschäftigung illustriert werden kann.
  • Ein europäischer Mindestlohn greift nicht in die Tarifautonomie ein, denn branchenspezifische Regelungen werden weiterhin von den Tarifpartnern ausgehandelt, während der Mindestlohn eine absolute Untergrenze definiert, um Lohndumping und race-to-bottom-Prozesse zu begrenzen.
  • Mit Lohnempfehlungen, die im Verhältnis zu nationalen Durchschnittslöhnen stehen, könnte die Europäische Kommission Ungleichheiten begegnen und politische Systeme stabilisieren.
  • Lohndifferential zwischen Deutschland und Polen liegt zwischen 4,5 bis 5,5, wobei Bildungsniveau und Qualifikationsgrad entsprechend der Pisa-Ergebnisse annähernd identisch sind. Neben den sehr viel niedrigeren Lohnkosten weist Polen aufgrund der stark ausgeprägten Liberalisierung eine höhere Dynamik auf, was bedeutet, dass die vier Grundfreiheiten intensiv genutzt werden – so leben und arbeiten ca. 1,5 Mio. polnische Migranten in Großbritannien und Irland.
  • Es findet zur Zeit eine Verschiebung von Ungleichheiten statt: Zwischen den Mitgliedstaaten nehmen die Unterschiede schneller ab, teilweise jedoch auf Kosten von zunehmenden internen und regionalen Disparitäten, wodurch innerstaatliche Einkommensungleichheiten zunehmen.
  • Ein Mindestlohn kann nicht zu Vollbeschäftigung führen, er hat ausschließlich sozial- und ordnungspolitische Funktionen, keine beschäftigungspolitischen.
  • In 20 von 27 Mitgliedstaaten der EU bestehen Mindestlöhne im Spektrum zwischen 0,53 und 9.08€. Diejenigen Länder, in denen kein Mindestlohn besteht, verfügen über eine hohe Tarifbindung, meist durch einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und man sollte in Deutschland nicht länger diskutieren, ob man einen Mindestlohn einführt, sondern wie die Einführungsphase gestaltet werden kann, um die Lohnspirale nach unten aufzuhalten.
  • Mit Berichten über polnische Arbeitnehmer in Deutschland gehen immer negative Konnotationen einher. Die Branchen, in denen bereits ein Mindestlohn über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgesetzt ist, sind für Polen und polnische Entsendeunternehmen überhaupt nicht von Interesse. Der Mindestlohn ist, wie auch die 2+3+2-Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit rein protektionistisch, um nachträglich den Arbeitsmarkt zu schützen, womit aber Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit provoziert werden.
  • Die Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beim Zoll angesiedelt ist, werden von polnischer Seite als unangemessen hart und intensiv wahrgenommen, da sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch die überdimensionierten Kontrollen verfolgt fühlen und daher wirtschaftliche Aktivitäten in Deutschland zunehmend einstellen. Der Vertreter der FKS hingegen verteidigte das Vorgehen seiner Behörde und betonte, dass es sich bei den Vorgehen lediglich um Nadelstiche handelt, mit denen das Entdeckungsrisiko peripher erhöht wird.
  • In Bezug auf Saisonarbeit sind Polen immer seltener bereit für einen Stundenlohn von 3-5€ zu arbeiten, 2007 sind im Vergleich zu Vorjahren nur noch 2/3 der Erntehelfer nach Deutschland gekommen. Auch bei den Beschäfitgungskontingenten, die die Höchst-Anzahl der zu vergebenden Werkverträge pro Jahr definieren, geht die Auslastung stark zurück. Polnische Unternehmen verlagern ihre Aktivitäten nach Schweden, Großbritannien oder Irland, in Polen selbst ist schon heute ein nachhaltiger Arbeitskräftemangel zu verzeichnen.
  • Von polnischer Seite wird einerseits die Abschaffung der für den Arbeitsmarkt geltenden Beschränkungen im Sinne von Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit gefordert, andererseits sollen polnische Unternehmen nicht über den Mindestlohn vom deutschen Markt ausgeschlossen werden, zumal sie ihn als Instrument zum Wettbewerbsschutz auffassen.
  • Polen suchen deswegen nicht mehr primär in Deutschland Arbeit, weil es eben keinen Mindestlohn gibt und sie nicht bereit sind, zu jedem beliebigen Preis zu arbeiten.
  • Mit den Eintritten von China und Indien in den Weltmarkt wird der Lohndruck nach unten weiter zunehmen. Im Bereich einer etwaigen europäischen Beschäftigungspolitik könnte die Offene Methode der Koordinierung und damit Peer Pressure als Implementierungsprinzip dienen.
  • Eine nachhaltige Lohnentwicklung muss sich an der Produktivität orientieren. Der Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” muss auch auf europäischer Ebene gelten und sich dabei an Kaufkraftparität und Produktivität orientieren.
  • Der Mindestlohn ist eine unzulässige Einschränkung im Sinne eines künstlichen Nachobensetzens des Lohns. Arbeitsmarktpolitik ist nationale Kompetenz und sollte nicht in die Hände der EU gelegt werden.

Ein Kommentar »

  • [...] Stiftung hält hierfür noch einige Informationen parat. Etwas wissenschaftlicher beschrieben wird hier eine Veranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung zum Thema. Natürlich geht in der großen Koalition [...]

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